Bewegungsförderung für Kinder in Bayern: Mach mit – Tauch auf! - Schwimmgutscheine für Vorschulkinder

Der Bayerische Ministerrat hat im Juni 2023 beschlossen, das Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf!“ für Kurse zum Erwerb des „Seepferdchens“ fortzuführen und ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 für die Vorschulkinder zu verstetigen.

Alle Vorschulkinder des kommenden Kindergartenjahres 2024/2025 erhalten einen Gutschein über 50 Euro für einen Schwimmkurs zum Erwerb des „Seepferdchens“. Der Gutschein wird für Kurse gültig sein, bei denen mindestens eine Unterrichtseinheit zwischen dem 29. Juli 2024 und dem 31. August 2025 stattfindet.

Berechtigung

Vorschulkinder, die sich im Kindergartenjahr 2024/2025 im letzten Jahr vor der Einschulung befinden. Dies sind also in der Regel die Kinder,

  • deren Schulpflicht auf das Schuljahr 2025/2026 verschoben wurde oder 
  • die bis zum 30. September 2025 sechs Jahre alt werden. 

Ausgabe

Die Gutscheine für die Vorschulkinder des kommenden Kindergartenjahres 2024/2025 sind in einem Flyer integriert. Das zuständige Jugendamt organisiert den Verteilweg vor Ort, in der Regel wird die Ausgabe vrsl. über die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen erfolgen. Sollten Sie keinen Gutschein erhalten haben, fragen Sie am besten zunächst in der Kita oder bei der Tagespflegeperson nach, in der bzw. von der Ihr Kind betreut wird.

Weitere Informationen

Auf der Internetseite www.mach-mit.bayern.de können häufig gestellte Fragen mit Antworten sowie weitere relevante Informationen in Verbindung mit diesem Programm – etwa zu Gültigkeit und Einlösungsmöglichkeiten – abgerufen werden.

Für weitergehende Fragen zum Gutscheinprogramm oder zur Abwicklung dürfen Sie sich an Mach-Mit@stmi.bayern.de wenden.

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