Wissen & Tipps für den Elternbeirat

iStock / Biserka Stojanovic

Sie möchten im Elternbeirat mitarbeiten oder in Ihrer Kita einen Elternbeirat gründen? Das kann ganz einfach sein!

Dazu sollten Sie mit allen Beteiligten im Austausch bleiben und einige Punkte berücksichtigen. 

Große Flexibilität

Grundsätzlich lässt Ihnen der Gesetzgeber in den meisten Detailfragen, wie dem Wahlverfahren oder der Zusammensetzung des Elternbeirats, freie Hand. So können Sie sich bei allen Entscheidungen an den konkreten Gegebenheiten Ihrer Kita orientieren. 

Hilfreiche Empfehlungen für den Elternbeirat

Die Gründung eines Elternbeirats und Ihr Einsatz für die Kita sind willkommen und auch gesetzlich vorgesehen. Sprechen Sie mit dem Träger über Ihre Pläne zur Gründung eines Elternbeirats und suchen Sie den partnerschaftlichen Austausch.

Schreiben Sie gemeinsam mit anderen Eltern eine Geschäftsordnung, die grundsätzliche Fragen beantwortet: Wie groß soll der Elternbeirat sein? Wie lange ist er im Amt? Wo wird gewählt? Was passiert, wenn ein Mitglied ausfällt? Orientieren Sie sich dabei an den Bedürfnissen bei Ihnen vor Ort, gesetzliche Vorschriften macht Ihnen das BayKiBiG nicht.

Es ist sinnvoll, den Elternbeirat immer für die Dauer eines Kita-Jahres zu wählen. Die gewählten Elternvertreterinnen und Elternvertreter sind dann regulär bis zum Ende des Kita-Jahres im Amt. Danach findet eine Neuwahl statt.

Neben den aktiven Mitgliedern des Elternbeirats werden auch deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter gewählt. Sie können einspringen, wenn ein Mitglied ausfällt, beispielsweise aufgrund einer Erkrankung, weil das Kind die Kita verlässt oder die Familie umzieht.

Bei der Wahl des Elternbeirats gelten die demokratischen Grundsätze: Wahlberechtigt sind alle Sorgeberechtigten, die ein Kind in der Einrichtung haben. Alle Stimmen zählen gleich viel. Es gilt das Mehrheitsprinzip. Eltern sind nicht verpflichtet, an der Wahl teilzunehmen.

Es gilt der Grundsatz „ein Kind, eine Stimme“. Das bedeutet, dass die Eltern bei der Wahl eine gemeinsame Stimme abgeben. Besuchen zwei oder mehr Kinder aus einer Familie eine Kita, haben die Sorgeberechtigten zusammen entsprechend zwei oder mehr Stimmen. 

Alle wahlberechtigten Eltern können sich um einen Platz als Elternvertretende bewerben. Sie sollten engagiert sein und genügend Zeit für die Arbeit mitbringen. Mitarbeitende der Kita, deren Kinder selbst die Einrichtung besuchen, sollten nicht kandidieren dürfen. So wird vermieden, dass sie sich bei Entscheidungen auf eine Seite stellen müssen. 

Hilfreiche Empfehlungen für die erfolgreiche Arbeit des Elternbeirats

Beziehen Sie als Elternvertretende den Träger und das pädagogische Personal eng in Ihre Arbeit ein. Bleiben Sie stets offen, wertschätzend und lösungsorientiert, auch im Konfliktfall. So lässt sich für Ihre Kinder und Ihre Kita am meisten erreichen.

Protokolle erleichtern Ihnen die Arbeit. Sie fassen die Ergebnisse und Beschlüsse sowie den Ablauf einer Wahl oder einer Sitzung zusammen und dokumentieren im Nachgang die Rechtmäßigkeit. Das Protokoll ist zudem von der Wahl- oder Sitzungsleitung zu unterzeichnen. Im Sinne größtmöglicher Transparenz kann ein Protokoll öffentlich ausgehängt, ausgedruckt oder per E-Mail an alle Eltern und den Träger Ihrer Kita verschickt werden.

Es wird empfohlen, alle interessierten Personen an den Sitzungen des Elternbeirats teilnehmen zu lassen. Nur wenn es um persönliche Angelegenheiten einer Familie oder eines Kindes geht oder der Datenschutz gefährdet ist, sollten Zuhörerinnen und Zuhörer ausgeschlossen werden. Die Protokolle dieser Sitzungen werden nicht veröffentlicht. 

Die kontinuierliche Arbeit des Elternbeirats wird durch die Geschäftsordnung unterstützt. Darin können übergeordnete Ziele festgehalten werden, auch wenn jedes Jahr neu gewählt wird. Ehemalige Beiratsmitglieder können sich im Rahmen eines Fördervereins langfristig für die Kita engagieren. So folgt die Arbeit des Elternbeirats über Jahre hinweg einem roten Faden. 

Nutzen Sie Fortbildungsmöglichkeiten für Elternbeiräte, die von Elternvereinen oder anderen Anbietern durchgeführt werden.

Die Rechte des Elternbeirats

  • Die Rechte des Elternbeirats sind im Bayerischen Gesetz zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (BayKiBiG) festgehalten. 
  • Das BayKiBiG sieht vor, dass jede Kita in Bayern einen Elternbeirat hat. Weder die Gründung noch die Arbeit des Elternbeirats dürfen erschwert werden. 
  • Die Elternvertreterinnen und Elternvertreter dürfen die Räume einer Kita nutzen, um zum Beispiel Sitzungen oder Wahlen abzuhalten. Der Träger stellt auch Material zur Verfügung, damit Protokolle für die Eltern ausgedruckt oder Einladungen versendet werden können. 
  • Der Elternbeirat wird vom Träger oder der Einrichtungsleitung informiert und angehört, wenn in der Kita wichtige Entscheidungen anstehen. Die Elternvertretenden sollten alle Informationen rechtzeitig erhalten, um sich in Ruhe beraten zu können. 
  • Spenden, die an keinen konkreten Zweck gebunden sind, sollten in Absprache mit dem Elternbeirat verwendet werden. Träger und Elternvertretende entscheiden zum Beispiel gemeinsam, ob mit der Spende eines örtlichen Vereins Spiel- und Lernmaterial angeschafft oder ein Ausflug organisiert wird. 

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Ihr Weg zur Beteiligung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie sich in der Kita beteiligen können, um gemeinsam mit den Erzieherinnen und Erziehern viel zu bewirken. 

Bringen Sie sich so ein, wie es für Sie am besten passt.

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Eltern gestalten mit

Wie Ihre Mitarbeit in der Kita konkret aussehen kann, hängt von Ihren persönlichen Möglichkeiten sowie von den Wünschen Ihrer Einrichtung ab. 

Beteiligen Sie sich und bereichern Sie die Arbeit und das Leben in der Kita!

iStock / nd3000
  • Ihr Weg zur Beteiligung

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